Herzlich Willkommen auf den Internetseiten von Bestattungen Beitzel

Liebe Leserin, Lieber Leser

wir freuen uns, dass Sie sich die Zeit nehmen und etwas über unser Unternehmen erfahren möchten. Ein Unternehmen, das sich mit einem besonders sensiblen Bereich unseres Lebens befasst - mit der Bestattung.

Ja, die Bestattung ist Teil des Lebens, denn sie wird von den Lebenden geplant, gestaltet, organisiert und ausgerichtet. Selbst die eigene Bestattung ist Teil unseres Lebens, denn jeder Mensch hat eine individuelle Vorstellung von seiner Bestattung, er hat Wünsche oder Bitten an seine Hinterbliebenen.

All diese Vorstellungen und Erwartungen berühren den Kern einer jeden Persönlichkeit. Jemand, der einen Menschen verloren hat, befindet sich

in einer emotionalen Ausnahmesituation, auch jemand, der schon zu Lebzeiten für seine eigene Bestattung Vorsorge treffen will, trifft tiefgehende Entscheidungen. Im Zentrum unserer Bemühungen steht also das persönliche Gespräch. Ein Gespräch, dass in aller Ruhe geführt wird und zwar jederzeit. Für ein solches Gespräch stehen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten.

Neben der psychologischen Kompetenz, die einen Bestatter im Umgang mit Angehörigen auszeichnen sollte, ist der moderne Bestatter auch in handwerklicher, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gefragt. Bestattungen Beitzel GmbH hat sich all diese Kompetenzen im Laufe der Jahre erarbeitet.

Andrea Mirbach (Geschäftsführerin), im Dezember 2018

Auf den folgenden Seiten finden Sie ausführliche Informationen über unser Bestattungsinstitut und unsere Leistungen vor, während und nach einem Trauerfall. Erkundigen Sie sich in aller Ruhe über die verschiedenen Bestattungsarten (Erd-Bestattung, Feuer-Bestattung und See-Bestattung) sowie mögliche Grabarten und die anonyme Bestattung.

Natürlich sind wir ebenfalls bemüht, Ihnen allgemeine Informationen rund um das Thema Trauer und Trauerbewältigung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören neben hilfreichen Hinweisen für Hinterbliebene, beispielsweise auch Muster und Vorlagen für Kondolenzbriefe und Empfehlungen zu Trauerliteratur.

Ebenfalls finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen hier.

"Traurigsein ist wohl etwas Natürliches. Es ist wohl ein Atemholen zur Freude, ein Vorbereiten der Seele dazu."
Paula Modersohn-Becker, (1876 - 1907), deutsche Malerin


Wen muss ich als erstes informieren?

Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter.

Bin ich verpflichtet zu bestatten?

Die Angehörigen sind grundsätzlich verpflichtet einen Verstorbenen zu bestatten. Dies gilt für Verwandtschaftsverhältnisse bis zum dritten Grad (siehe unten). Sind keine Angehörigen aufzufinden oder sind diese nicht zahlungsfähig, so übernimmt ggf. das Sozialamt auf Antrag die Bestattung und die Kosten.

Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).

Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen. Dabei verlieren die Bestattungspflichtigen jegliches Mitspracherecht, was den Ablauf der Bestattung anbelangt.

Welcher Bestatter ist für welchen Friedhof zuständig?

Es gibt keine "Zuständigkeiten" bei Bestattungsunternehmen. Sie sind Kunde und können völlig frei wählen. Sie als Auftraggeber allein entscheiden sich für einen Bestatter ihres Vertrauens.


Lassen Sie sich niemals auf ein Bestattungsunternehmen ein, dass ungerufen oder unabgesprochen von jemand anders vermittelt auf Sie zukommt!
Hier ist leider Korruption im Spiel.

Wie lange kann ich den Verstorbenen zuhause lassen?

Verstorbene sind in Nordrhein-Westfalen spätestens 36 Stunden nach dem Tode, jedoch nicht vor Ausstellung der Todesbescheinigung, in eine Leichenhalle zu überführen. Hierzu zählen auch entsprechende Räumlichkeiten bei Bestattern.

Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die örtliche Ordnungsbehörde die Aufbewahrung Toter an einem anderen geeigneten Ort genehmigen, wenn ein ärztliches Zeugnis bescheinigt, dass hiergegen keine Bedenken bestehen.
Dies gilt nicht für die Aufbewahrung Toter im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen.

D.h. möchten Sie ihren lieben Verstorbenen noch länger zuhause halten, müssen die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden.

In welchem Zeitraum muss eine Bestattung stattfinden?

Die Bestattung der Leichen und Totgeburten ist erst zulässig, wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat oder eine Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes (die sogenannte Rückstellungsbescheinigung) vorliegt oder wenn sie auf Anordnung der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbe- oder Auffindungsortes erfolgt.

Erdbestattungen dürfen frühestens vierundzwanzig Stunden (ab 01.10.2014) nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann eine frühere Bestattung aus gesundheitlichen Gründen anordnen oder auf Antrag von Hinterbliebenen genehmigen, wenn durch ein besonderes, aufgrund eigener Wahrnehmung ausgestelltes Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes, die nicht die Leichenschau nach § 9 durchgeführt haben, bescheinigt ist, dass die Leiche die sicheren Merkmale des Todes aufweist oder die Verwesung ungewöhnlich fortgeschritten und jede Möglichkeit des Scheintodes ausgeschlossen ist.

Erdbestattungen müssen innerhalb von zehn Tagen (ab 01.10.2014) durchgeführt werden. Liegen innerhalb dieser Frist die o.g. Bescheinigungen nicht vor, so hat die Bestattung unverzüglich nach deren Eintritt zu erfolgen.

Kann ich auf jedem Friedhof beisetzen lassen?

Nicht grundsätzlich. In der Regel gilt, dass man nur dort beigesetzt werden kann, wo man den letzten Wohnsitz hatte, bzw. wo man gewohnt hat, bevor man aus Pflegegründen umziehen musste. Genaueres ist aber in der entsprechenden Friedhofssatzung beschrieben. Meist kann jedoch die Friedhofsverwaltung über (gut begründete) Ausnahmen entscheiden.

Bei welcher Bestattungsart muss ich meinen Willen zu Lebzeiten aufschreiben?

Grundsätzlich bei jeder Bestattungsart, bei der keine direkte Grabstätte besteht. Also bei jeder Art von Ascheverstreuung und Seebestattung.

Bei einer anonymen Bestattung ist zwar auch nicht sichtbar ein Grab vorhanden, jedoch ist die Stelle bei der Friedhofsverwaltung genaustens notiert und die Urne/Sarg kann jederzeit wieder ausgegraben werden.

Kann ich die Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen?

Die Aufbewahrung von Totenasche zu Hause ist in Deutschland nicht zulässig. Genaueres regeln die jeweiligen Landesgesetze. Im Ausland besteht die Bestattungspflicht in den meisten Fällen nicht.

Was ist, wenn jemand im Ausland verstirbt?

Setzen Sie sich mit uns kurzfristig in Verbindung. Wir verfügen über internationale Netzwerke der Bestatterverbände, so dass wir in der Lage sind von jedem Punkt der Erde einen Verstorbenen nach Hause zu bringen.

Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Die Bestattungskosten sind von vielen Faktoren abhängig:

- Bestatter

- Grabstätte

- Blumen und Kränze

- Grabstein und Grabpflege

Zusammenfassend kann man aber sagen, die Kosten liegen je nach Bestattungsart und Grabart zwischen 2000,- € und 20.000,- €.

Um den individuellen Rahmen genauer abzustecken ist ein persönliches Gespräch sinnvoll. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin mit uns.

Ist eine Bestattung ohne Grab günstiger?

Nicht unbedingt. Oft sind die Friedhofsgebühren wesentlich höher als bei "normalen" Urnengräbern. Jedoch entfallen die Kosten für Grabstein und Grabpflege.

Da die Kosten des Bestattungsunternehmens identisch zu einer normalen Feuerbestattung sind, kann ein Rasenreihengrab oder eine Baumbestattung eine gute Alternative darstellen.

Wer muss die Bestattung bezahlen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. (siehe Frage: Bin ich verpflichtet zu bestatten?)

Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen i.H. des Sozialhilfesatzes haben, kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden.
Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe wird nach einem festgelegten Satz die einfachste und billigste Bestattung durchgeführt.

Was ist, wenn der Verstorbene mittellos war?

Die Vermögensverhältnisse der Auftraggeber (Bestattungspflichtigen) der Bestattung sind von Belang.
Siehe "Wer muss die Bestattung bezahlen?"

Muss ich die Bestattung auch bezahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Ja. Die Bestattungspflicht besteht auch dann, wenn die Bestattungspflichtigen die Erbschaft (z. B. wegen Überschuldung oder weil sie mit dem Verstorbenen zerstritten waren) ausschlagen.
Grundsätzlich ergibt sich die Bestattungspflicht aus dem Familien- oder Verwandtschaftsverhältnis und hat nichts damit zu tun, ob man dem Verstorbenen nahe stand oder ob man ihn unter ungünstigsten Umständen vielleicht überhaupt nicht kannte.

Ein rechtlicher Betreuer (§ 1896 BGB) ist nicht verpflichtet, die Bestattung des früheren Betreuten zu veranlassen (außer im Bundesland Sachsen aufgrund einer dortigen Sonderregelung).

Was passiert, wenn sich niemand um die Bestattung kümmert?

Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, bestattet zunächst das Ordnungsamt. Dieses ermittelt allerdings Angehörige, und stellt dann die Bestattung in Rechnung.
Dies kommt den Angehörigen i.d.R. deutlich teurer, als eine Bestattung direkt zu beauftragen. Vor allem haben sie so keinen Einfluss auf die Art und Weise der Bestattung.

Wie kann man eine Trauerfeier gestalten?

Sie sind völlig frei in der inhaltlichen Gestaltung einer Trauerfeier. Musik, Redner - individuelle Wünsche sind immer möglich, solange sie nicht gegen "die guten Sitten" oder die jeweilige Friedhofssatzung verstoßen.

Wer macht die Trauerfeier, wenn ich nicht zu einer Kirche gehöre?

Wir. Wir bieten in unserem Haus auch Trauerredner und die komplette Gestaltung einer Trauerfeier nach Ihren Wünschen. Egal welcher Religion oder Überzeugung Sie sind.

Alternativ kann natürlich auch jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis eine Ansprache halten, wobei das wegen der emotionalen Belastung nicht unbedingt die beste Lösung ist.

Können wir nochmals am offenen Sarg Abschiednehmen?

Ja. Wir sprechen mit Ihnen individuell Ort und Zeit ab. In unserem Haus steht Ihnen für die Abschiednahme und/oder einer kleinen Trauerfeier unser Trauerraum zur Verfügung.

Was bedeutet Bestattungsvorsorge?

Durch eine Bestattungsvorsorge wird die Bestattung zu Lebzeiten geregelt. Es wird die Bestattungsform, der Ablauf der Trauerfeier, das Sarg-/Urnenmodell und die Grabstätte festgehalten.

Sie können alle Einzelheiten Ihrer eigenen Bestattung Vertraglich festlegen und so Ihre letzten Dinge unabänderlich regeln.
Sie können Ihren Angehörigen Entscheidungen abnehmen und - wenn sie die finanzielle Seite geregelt haben - auch hier entlasten.

Es ist Ihre Entscheidung.

Ich bin alleinstehend. Wie kann ich sicherstellen, dass ich so beerdigt werde, wie ich es mir wünsche?

Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag (siehe: Was bedeutet Bestattungsvorsorge?)

Natürlich können Sie auch mit guten Freunden darüber sprechen im Vertrauen daraus, dass die später dann ihre Wünsche erfüllen.

Wer pflegt mein Grab, wenn keiner da ist?

Es gibt die Möglichkeit einer sogenannten Dauergrabpflege, die entweder über uns oder mit einem Friedhofsgärtner besprochen und in Auftrag gegeben werden kann.

Was mache ich mit dem Grab, wenn ich umziehe?

Wenn das Grab so bleiben soll wie es ist, können Sie eine Dauergrabpflege in Auftrag geben. (siehe: Wer pflegt mein Grab, wenn keiner da ist?)

Auf Antrag (mit Genehmigung verschiedener Behörden) kann auch eine Umbettung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Leichnam oder die Urne exhumiert wird, also aus dem Grab herausgeholt wird und in einem neuen Grab an ihrem jetzigen Wohnort beigesetzt wird.

Näheres regeln die jeweiligen Friedhofssatzungen.

Wann kann eine Umbettung gemacht werden?

Während der vorgeschriebenen Ruhezeiten kann eine Umbettung nur aus wichtigem Grund erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Umbettung nur auf Antrag und aus wichtigem Grund, sofern andere Vorschriften (allgemeine Gesundheitsgefahr bei ansteckenden Krankheiten o.ä.) dem nicht entgegenstehen.

Nach Auffassung von Gerichten können wichtige z. B. sein:

- Wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist
- Wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z. B. wegen hohen Alters oder Wohnortwechsel
- Wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen

 

Muss ich für eine Feuerbestattung eigentlich einen Sarg haben?

Ja. Aus hygienischen Gründen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist ein Sarg zwingend erforderlich. Durch das Verbrennen des Holzes wird erst die Temperatur erreicht, die für die Einäscherung notwendig ist. Ohne den Sarg müsste wesentlich mehr Energie hinzugefügt werden, die den Betrieb von Krematorien erheblich verteuern würden.

Wie sicher ist es, dass ich die richtige Asche zurück bekomme?
Werden nicht mehrere Särge gleichzeitig verbrannt?

100 Prozent sicher, da immer nur ein Sarg verbrannt wird.

Die Kremationsöfen sind so konstruiert, dass immer nur ein Sarg in die Brennkammer passt. Jeder Sarg bekommt von Anfang an eine einmalige Kennzeichnung, die auf einem feuerfesten Stein später auch bei der Asche in der Urne ist.

Die meisten Krematorien bieten auch immer wieder mal einen Tag der offenen Tür an, wo man sich selber von der Technik und den überprüfbaren Abläufen überzeugen kann.

Warum müssen sich Urnen bei eine Seebestattung auflösen?

In den 1990er Jahren wurden die Urnen umgestellt, da zu leichte Urnen nicht auf den Grund gesunken sind und teilweise wieder ans Ufer geschwemmt wurden.

In europäischen Nachbarländern kann man die Asche auch direkt auf der See verstreuen, also komplett ohne Urne.

Wie kann ich Bestatter werden?

Seit dem 1.1.2003 gibt es die dreijährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft. Als Voraussetzungen sollte man Einfühlungsvermögen und formal einen Hauptschulabschluß haben.

Weitere Informationen gibts es bei Bestatterverbänden der Länder und des Bundes.

Was bedeutet eigentlich dieses Kirchenfenster mit dem Satz "Bestatter vom Handwerk geprüft"?

Jeder Betrieb, der dieses Zeichen führen darf hat zum Einen nachgewiesen, dass dort Personen arbeiten, die über besondere Fachkenntnis verfügen und zum Anderen der Betrieb sich freiwillig einer reglmäßigen Prüfung unterzieht.

Gleichzeitig ist dies der Nachweis für ein TÜV-geprüftes Qualitätsmanagement, dass ebenfalls einer ständigen Kontrolle unterliegt.